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Eins vorweg -
Der Berufsschule kommen dabei im wesentlichen zwei Aufgaben zu:
die im Betrieb erlernten praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten systematisch aufzuarbeiten,
die Allgemeinbildung der Berufsschüler über das Fachwissen hinaus zu erweitern.
Die folgende Tabelle soll helfen, das Verhältnis zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule deutlicher zu machen.
Ausbildungsbetrieb |
Berufsschule |
Vermittlung der in der Ausbildungsordnung festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten; Erwerb von facharbeitsgerechten Fähigkeiten |
Vertiefung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung |
Erwerb von Berufserfahrung |
Weiterführung der Allgemeinbildung (Deutsch, Sozialkunde, Ethik/ Religion usw.) |
Zuständig ist die Bundesregierung in Fragen der betrieblichen Ausbildung |
Zuständig sind die Landesregierungen in Fragen der Berufsschule |
Kompetenzen werden auf die s.g. "zuständigen Stellen" übertragen, z.B. die Industrie- |
Ausbildung wird im Schulgesetz und in Rahmenlehrplänen geregelt. |
Während der Ausbildung wird also an zwei Orten gelernt -
Also, wenn Du im Einzugsbereich unserer Schule wohnst und einen der unten aufgeführten Berufe erlernst, sehen wir uns bestimmt einmal.